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   EuG, 17.02.1998 - T-107/96   

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EuG, 17.02.1998 - T-107/96 (https://dejure.org/1998,6801)
EuG, Entscheidung vom 17.02.1998 - T-107/96 (https://dejure.org/1998,6801)
EuG, Entscheidung vom 17. Februar 1998 - T-107/96 (https://dejure.org/1998,6801)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Untätigkeitsklage - Erledigung der Hauptsache - Schadensersatzklage - Antrag, der darauf gerichtet ist, einem Mitgliedstaat eine Umgestaltung der Bestimmungen über die Gewährung einer bereits gewährten Beihilfe vorzuschreiben - Tatsächliche ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Pantochim / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Pantochim SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 175 und 176
    1 Untätigkeitsklage - Beendigung der Untätigkeit nach Klageerhebung - Wegfall des Gegenstands der Klage - Erledigung der Hauptsache

  • EU-Kommission

    Pantochim SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfen - Untätigkeitsklage - Erledigung der Hauptsache - Schadensersatzklage - Antrag, mit dem einem Mitgliedstaat eine Umgestaltung der Modalitäten der Bewilligung einer bereits gewährten Beihilfe vorgeschieben werden soll - Tatsächliche Umstände - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz des Schadens durch Unterlassung des Einschreitens gegen eine nationale Umgestaltung der Bestimmungen über die Gewährung einer Beihilfe für Biokraftstoffe; Festsetzung von Kriterien für die Befreiung von einer innerstaatlichen Verbrauchsteuer für Raps- und ...

  • Judicialis

    EGV Art. 93 Abs. 2; ; EGV Art. 175; ; EGV Art. 95

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Untätigkeitsklage wegen Feststellung, daß die Kommission es rechtswidrig unterlassen hat, im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag hinsichtlich der von Frankreich im Sektor der alternativen Brennstoffe gewährten Beihilfen Stellung zu nehmen - Klage ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, II-311
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

    Auszug aus EuG, 17.02.1998 - T-107/96
    Erstens kann die Kommission, wenn sie im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 93 Absatz 2 EG-Vertrag feststellt, daß eine Beihilfe eingeführt worden ist, ohne daß sie hiervon gemäß Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag zuvor unterrichtet wurde, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts als einstweilige Maßnahme nur anordnen, daß der betreffende Staat die Gewährung der Beihilfe unverzüglich gegebenenfalls teilweise, wie im Urteil des Gerichtshofes vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76 (Iannelli & Volpi, Slg. 1977, 557, Randnrn. 14 bis 17) aussetzt und ihr innerhalb einer von ihr gesetzten Frist alle für die Überprüfung der Vereinbarkeit dieser Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten übermittelt (vgl. Urteil SFEI u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 45 und Beschluß Pantochim/Kommission, a. a. O., Randnr. 35).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-39/94

    SFEI u.a.

    Auszug aus EuG, 17.02.1998 - T-107/96
    Ihr werde in Artikel 92 Absatz 3 EG-Vertrag ein weiter Ermessensspielraum bei der Entscheidung zugestanden, ob sie eine Beihilferegelung zulassen oder auch die Umgestaltung einer solchen Regelung vorschreiben wolle (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-39/94, SFEI u. a., Slg. 1996, I-3547, Randnr. 36).
  • EuGH, 13.02.1979 - 101/78

    Granaria / Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten

    Auszug aus EuG, 17.02.1998 - T-107/96
    Was schließlich den Kausalzusammenhang angehe, so betreffe Artikel 215 Absatz 2 EG-Vertrag nur den Organen der Gemeinschaft oder ihren Bediensteten zuzurechnende, nicht aber von den Mitgliedstaaten zu verantwortende Schäden (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 101/78, Granaria, Slg. 1979, 623, und vom 18. Oktober 1984 in der Rechtssache 109/83, Eurico/Kommission, Slg. 1984, 3581).
  • EuG, 18.09.1996 - T-387/94

    Asia Motor France SA, Jean-Michel Cesbron, Monin Automobiles SA, Europe Auto

    Auszug aus EuG, 17.02.1998 - T-107/96
    Ferner ergebe sich aus dem Urteil des Gerichts vom 18. September 1996 in der Rechtssache T-387/94 (Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1996, II-961, Randnrn. 107 und 108), daß die Haftung der Gemeinschaft noch nicht allein dadurch begründet werde, daß eine Untätigkeit festgestellt werde.
  • EuG, 13.12.1995 - T-481/93

    Abschaffung veterinärrechtliche Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft;

    Auszug aus EuG, 17.02.1998 - T-107/96
    Nach ständiger Rechtsprechung ist Voraussetzung für die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft, daß ein Tatbestand erfüllt ist, dessen Merkmale die Rechtswidrigkeit des dem Gemeinschaftsorgan zur Last gelegten Verhaltens, das Vorliegen eines Schadens und das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden sind (Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1995 in den Rechtssachen T-481/93 und T-484/93, Exporteurs in Levende Varkens u. a./Kommission, Slg. 1995, II-2941, Randnr. 80).
  • EuGH, 24.11.1992 - C-15/91

    Buckl u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.02.1998 - T-107/96
    Diese Feststellung hat nach Artikel 176 EG-Vertrag zur Folge, daß das beklagte Organ die sich aus dem Urteil des Gemeinschaftsrichters ergebenden Maßnahmen zu treffen hat; daneben kann sie zu Klagen aus außervertraglicher Haftung Anlaß geben (Urteil des Gerichtshofes vom 24. November 1992 in den Rechtssachen C-15/91 und C-108/91, Buckl u. a./Kommission, Slg. 1992, I-6061, Randnr. 14; Urteil des Gerichts vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-28/90, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2285, Randnr. 36).
  • EuGH, 15.12.1988 - 166/86

    Irish Cement Ltd / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.02.1998 - T-107/96
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt Untätigkeit im Sinne des Artikels 175 im übrigen dann vor, wenn eine Bescheidung oder eine Stellungnahme unterbleibt, nicht aber dann, wenn ein anderer als der vom Betroffenen gewünschte oder für notwendig erachtete Rechtsakt erlassen wird (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1971 in der Rechtssache 8/71, Deutscher Komponistenverband/Kommission, Slg. 1971, 705, Randnr. 2, und vom 15. Dezember 1988 in den Rechtssachen 166/86 und 220/86, Irish Cement/Kommission, Slg. 1988, 6473, Randnr. 17).
  • EuGH, 13.07.1971 - 8/71

    Deutscher Komponistenverband / Kommission

    Auszug aus EuG, 17.02.1998 - T-107/96
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt Untätigkeit im Sinne des Artikels 175 im übrigen dann vor, wenn eine Bescheidung oder eine Stellungnahme unterbleibt, nicht aber dann, wenn ein anderer als der vom Betroffenen gewünschte oder für notwendig erachtete Rechtsakt erlassen wird (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1971 in der Rechtssache 8/71, Deutscher Komponistenverband/Kommission, Slg. 1971, 705, Randnr. 2, und vom 15. Dezember 1988 in den Rechtssachen 166/86 und 220/86, Irish Cement/Kommission, Slg. 1988, 6473, Randnr. 17).
  • EuG, 27.06.1991 - T-120/89

    Stahlwerke Peine-Salzgitter AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Auszug aus EuG, 17.02.1998 - T-107/96
    Selbst wenn die Feststellung einer Untätigkeit unterstellt würde, habe die Klägerin nicht bewiesen, daß diese eine Verletzung einer höherrangigen, die einzelnen schützenden Rechtsnorm oder eine erhebliche und offenkundige Überschreitung der Grenzen ihrer Befugnisse darstelle (Urteil des Gerichts vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache T-120/89, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1991, II-279, Randnr. 74).
  • EuG, 18.09.1992 - T-28/90

    Asia Motor France SA und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Auszug aus EuG, 17.02.1998 - T-107/96
    Diese Feststellung hat nach Artikel 176 EG-Vertrag zur Folge, daß das beklagte Organ die sich aus dem Urteil des Gemeinschaftsrichters ergebenden Maßnahmen zu treffen hat; daneben kann sie zu Klagen aus außervertraglicher Haftung Anlaß geben (Urteil des Gerichtshofes vom 24. November 1992 in den Rechtssachen C-15/91 und C-108/91, Buckl u. a./Kommission, Slg. 1992, I-6061, Randnr. 14; Urteil des Gerichts vom 18. September 1992 in der Rechtssache T-28/90, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2285, Randnr. 36).
  • EuGH, 18.10.1984 - 109/83

    Eurico / Kommission

  • EuG, 10.07.1997 - T-212/95

    Oficemen / Kommission

  • EuG, 15.09.1998 - T-95/96

    DIE KOMMISSION WIRD WEGEN NICHT RECHTZEITIGEM TÄTIGWERDEN IM FALL DER

    14 bis 17, und Urteil des Gerichts vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache T-107/96, Pantochim/Kommission, Slg. 1998, II-311, Randnr. 51).
  • EuG, 03.06.1999 - T-17/96

    TF1 / Kommission

    Sie hätte im übrigen auch innerhalb dieses Zeitraums eine aus mehreren Elementen bestehende Entscheidung erlassen können, mit der sie je nach den Umständen eine der drei vorstehend genannten Entscheidungen hätte kombinieren können (vgl. in diesem Sinn Urteil des Gerichts vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache T-107/96, Pantochim/Kommission, Slg. 1998, II-311, Randnr. 51).
  • EuG, 15.03.2004 - T-66/02

    Institouto N. Avgerinopoulou u.a. / Kommission

    Dass die Stellungnahme des Gemeinschaftsorgans den Kläger nicht zufriedenstelle, habe darüber hinaus keine Bedeutung, da eine Untätigkeit des Organs im Sinne des Artikels 232 EG dann vorliege, wenn ein Bescheid oder eine Stellungnahme unterbleibe, nicht aber dann, wenn ein anderer als der vom Kläger gewünschte oder für notwendig gehaltene Rechtsakt erlassen werde (Urteil des Gerichts vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache T-107/96, Pantochim/Kommission, Slg. 1998, II-311, Randnrn.

    Anders als in der Rechtssache, die zum Urteil Pantochim/Kommission (zitiert oben in Randnr. 26) geführt habe und in der die Kommission nach Klageerhebung eine konkrete Entscheidung erlassen habe, stehe im vorliegenden Fall nicht von vornherein fest, ob die im Schreiben vom 27. Februar 2002 enthaltene Antwort eine Entscheidung oder eine Stellungnahme im Sinne von Artikel 232 EG sei.

  • EuG, 25.11.1998 - T-222/97

    Steffens / Rat und Kommission

    Die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft für einen durch ihre Organe verursachten Schaden setzt nach Artikel 215 Absatz 2 EG-Vertrag voraus, daß ein Tatbestand erfüllt ist, dessen Merkmale die Rechtswidrigkeit des dem Gemeinschaftsorgan zur Last gelegten Verhaltens, das Vorliegen eines Schadens und das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden sind (Urteile des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1981 in den Rechtssachen 197/80, 198/80, 199/80, 200/80, 243/80, 245/80 und 247/80, Ludwigshafener Walzmühle u. a./Rat und Kommission, Slg. 1981, 3211, Randnr. 18, und des Gerichts vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache T-107/96, Pantochim/Kommission, Slg. 1998, II-311, Randnr. 48).
  • EuG, 29.04.2009 - T-58/06

    HALTE / Kommission

    p. I-11231, point 83 ; arrêt du Tribunal du 17 février 1998, Pantochim/Commission, T-107/96, Rec.
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